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   LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14   

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https://dejure.org/2016,47753
LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14 (https://dejure.org/2016,47753)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14 (https://dejure.org/2016,47753)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. November 2016 - L 4 KR 4432/14 (https://dejure.org/2016,47753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Traumatherapie bei einer nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutin

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5, § 28 Abs 3 SGB 5, § 92 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 5
    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Traumatherapie bei nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 27
    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Traumatherapie bei einer nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutin

  • rechtsportal.de

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Traumatherapie bei einer nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Er setzt daher im Regelfall voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) zu erbringen haben (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - juris, Rn. 21 ff.; Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris, Rn. 9; Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 3/06 R - juris, Rn. 13; Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 8/12 R - juris, Rn. 8).

    Ein Notfall liegt nur dann vor, wenn ein unvermittelt auftretender Behandlungsbedarf aus medizinischen Gründen sofort befriedigt werden muss und ein fachlich zuständiger Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 - juris, Rn. 17; und vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris, Rn. 23).

    Eine Leistung ist unaufschiebbar, wenn sie im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs bis zu einer Entscheidung des Leistungsträgers mehr besteht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 14/14 R - juris Rn. 15 ff.).

  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Der Arbeitgeber sei verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Dienstverrichtung gemäß § 616 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) freizustellen, wenn sich dieser zur Behandlung drohender Arbeitsunfähigkeit regelmäßig während der Arbeitszeit in ärztliche Behandlung begeben müsse (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteile vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 467/81 - und vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - ).

    Je nach Art der notwendigen Behandlung können auch längere Abwesenheitszeiten über einen längeren Zeitraum noch eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" darstellen (z.B. alle zwei Wochen sieben bis acht Stunden Abwesenheit über zwei Jahre, vgl. BAG, Urteil vom 09. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 -juris, Rn. 2 und 28).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 467/81
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Der Arbeitgeber sei verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Dienstverrichtung gemäß § 616 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) freizustellen, wenn sich dieser zur Behandlung drohender Arbeitsunfähigkeit regelmäßig während der Arbeitszeit in ärztliche Behandlung begeben müsse (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteile vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 467/81 - und vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - ).

    Im Fall des Arztbesuches besteht eine solche Situation nicht nur bei medizinischen Begründungen, sondern auch bei Terminbestimmungen des behandelnden Arztes (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 467/81 - juris, Rn. 22).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82

    Anspruch auf Lohn für die Arbeitszeit, die aus Anlass eines Hörtestes bei einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Hier kann gegebenenfalls davon ausgegangen werden, dass diese Institute ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Arbeitnehmer anpassen und Behandlungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit anbieten (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 - juris, Rn. 15 zu einer tarifvertraglichen Regelung).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Eine Leistung ist unaufschiebbar, wenn sie im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs bis zu einer Entscheidung des Leistungsträgers mehr besteht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 14/14 R - juris Rn. 15 ff.).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Nur da, wo eine vorherige Einschaltung des Leistungsträgers vom Versicherten nach den Umständen des Falles nicht verlangt werden konnte, darf die Unfähigkeit zur rechtzeitigen Leistungserbringung unterstellt werden (BSG, Urteile vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris, Rn. 16 und vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - juris, Rn. 28).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Dies gilt auch dann, wenn nur die Termingestaltung des Arztes den Lohnausfall verursacht hat (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 - juris, Rn. 16).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    Nur da, wo eine vorherige Einschaltung des Leistungsträgers vom Versicherten nach den Umständen des Falles nicht verlangt werden konnte, darf die Unfähigkeit zur rechtzeitigen Leistungserbringung unterstellt werden (BSG, Urteile vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris, Rn. 16 und vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R - juris, Rn. 28).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    d) Auch den Ausnahmefall eines so genannten Systemversagens, dass nämlich eine von der Krankenkasse geschuldete notwendige Behandlung infolge eines Mangels im Leistungssystem der Krankenversicherung als Dienst- oder Sachleistung nicht oder nicht in der gebotenen Zeit zur Verfügung gestellt werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R - juris, Rn. 18; und vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 38/06 R - juris, Rn. 35), vermag der Senat nicht festzustellen.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 38/06 R

    Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14
    d) Auch den Ausnahmefall eines so genannten Systemversagens, dass nämlich eine von der Krankenkasse geschuldete notwendige Behandlung infolge eines Mangels im Leistungssystem der Krankenversicherung als Dienst- oder Sachleistung nicht oder nicht in der gebotenen Zeit zur Verfügung gestellt werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R - juris, Rn. 18; und vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 38/06 R - juris, Rn. 35), vermag der Senat nicht festzustellen.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - IVF - ICSI -

  • SG Berlin, 09.04.2018 - S 81 KR 1002/17

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sicherstellungsauftrag des

    Das schließt Kostenerstattungen für außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung beschaffte Leistungen mit ein, soweit ein zugelassener behandlungsbereiter Leistungserbringer in einer für den Versicherten zumutbaren Zeit oder Entfernung nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Januar 1996 - 1 RK 22/95 -, juris Rn. 22; Urteil vom 9. Juni 1998 - B 1 KR 18/96 R -, juris Rn. 14; Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 11/13 R -, juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - L 9 KR 299/16 -, juris Rn. 28; Noftz, in Hauck/Noftz, SGB V § 13 Rn. 42; speziell zur Psychotherapie vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 2016 - L 4 KR 4432/14 -, juris Rn. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - L 5 KR 36/21

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer stationären

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung erstreckt den Anwendungsbereich dieser Regelung dabei ausdrücklich über den Fall der (nachträglichen) Kostenerstattung hinaus auch auf Fälle der Kostenfreistellung (stRspr, vgl. z.B. BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, Rn. 10) für außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung beschaffte Leistungen, soweit ein zugelassener behandlungsbereiter Leistungserbringer in einer für den Versicherten zumutbaren Zeit oder Entfernung nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urteil vom 18.01.1996 - 1 RK 22/95, Rn. 22; Urteil vom 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R, Rn. 14; Urteil vom 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R , Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2017 - L 9 KR 299/16, Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14, Rn. 32, jeweils juris).
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